Whistleblowing

„Whistleblowing“ ist ein Ausdruck aus dem Angelsächsischen und bedeutet soviel wie Alarm schlagen oder Hinweise geben.

In den angelsächsischen Ländern ist der professionelle Umgang mit Hinweisen auf Probleme, Missstände und Gefahren sehr viel länger schon als Teil der Unternehmensethik verankert als bei uns.

 

Whistleblower wollen Verstöße gegen Compliance-Richtlinen, Gesetze sowie mögliche Geschäftsrisiken in einer Kultur positiver Kritik anonym melden. Whistleblower sind keine Denunzianten.

 

Ein funktionierendes Whistleblowing System und eine Kutur positiver Kritik helfen zu vermeiden, dass Probleme, Missstände oder Gefahren - anstatt sie einer konstruktiven Lösung zuzuführen - nach außen kommuniziert werden (z.B. an die Medien) und so die Reputation des Unternehmens unnötig schädigen.


Aufgabe des Ombudsmannes

Whistleblowing braucht Vertrauen.

 

Zentrale Aufgabe des des Ombudsmanns ist es, als externe Stelle den Mitarbeitern des Unternehmens zur Seite zu stehen, die Verstöße gegen Gesetze, Compliance-Richtlinen und mögliche Geschäftsrisiken anonym melden wollen.

Das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht und seine Verschwiegenheitspflicht bieten dafür den erforderlichen rechtlichen Rahmen. Diese Einbindung ist auch bei der Nutzung elektronischer Meldeplattformen möglich und sinnvoll.

 

Der Ombudsmann setzt sich mit dem Whistleblower auseinander, prüft die Plausibilität der Vorwürfe aber auch die mögliche Rückverfolgbarkeit von mitgeteilten Informationen.

 

Er ermittelt ggfs. selbstständig weiter und gewährleistet eine zügige und unabhängige Aufklärung von Missständen.

Ein Ombudsmann ist ein wichtiger Bestandteil jedes Compliancesystems und der Risikofrüherkennung.